In den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen 28 Unterrichtseinheiten (UE) werden lehrplanmäßig (iSd Anlage 1 PyroTG-DV) in den nachstehenden Hauptunterrichtsgegenständen unter anderem folgende Inhalte vermittelt (auszugsweise):
- Rechtskunde: Pyrotechnikgesetz 2010, PyroTG-DV, Antragstellungsverfahren;
- Fachkunde: Einführung in die Pyrotechnikchemie, Materialkunde: übliche Feuerwerkskörper F3 (Arten, Konstruktion, Wirkung, Gefahren), pyrotechnische Anzündmittel;
- Sicherheitstechnische Maßnahmen: allgemeine Pyrotechnikgefahren, Auswahl und Beurteilung eines F3-Abbrennplatzes, Sicherheitsabstände, vorbeugende Brandschutzmaßnahmen, Fehlfunktionen und Versagerbehandlung, Schutzausrüstung, Flugverkehrssicherheit, Helfertätigkeiten, Aufbewahrung von Feuerwerkskörpern
- Fachtechnik: Vorbereiten, Verleiten und Bezündern sowie Aufstellen und Montieren von Feuerwerksköpern („Setup“ bzw. Aufbau eines F3-Feuerwerkes), Anzündtechniken, Einführung in die elektrische Anzündtechnik, Abbrennen eines Feuerwerkes, Maßnahmen nach einem Feuerwerk;
- Praxisübungen: neben diversen Demonstrationen werden die fachtechnischen Grundlagen geübt und F3-Feuerwerkskörper vorbereitet und abgebrannt.
- Die schriftliche Prüfung erfolgt im Anschluss an die Praxis und praktische Prüfung.
Ort
Theorie: Akademie der Theater- & Event-Szene; Appel Business Center: 1220 Wien, Wagramer Str. 252,
Praxis: Im Raum Ost-Österreich bzw. Niederösterreich; die Örtlichkeit wird den angemeldeten Teilnehmer zeitgerecht bekannt gegeben.