Lehrplan Fach-Kurs Beleuchtung
- Aufbau und Arbeitsweise von Beleuchtungseinrichtungen und Laseranlagen sowie die hierfür in Betracht kommenden Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien
- Berechnung und Beurteilung von elektrischen Steckvorrichtungen und Leitungen auf deren Belastbarkeit und Sicherheit sowie ordnungsgemäßer Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln
technische und organisatorische Umsetzung des Bühnenbildes im Probe- und Vorstellungsbetrieb - Aufbau und Funktion der Sicherheitsbeleuchtung und der dazugehörenden Stromversorgung
- Schriftliche + mündliche Prüfung
Nach erfolgreich bestandenen Prüfungen bekommen die TeilnehmerInnen ein Zeugnis gemäß §2Abs.1 oder Abs.7 der Bühnen FK-V.
Zusätzlich erhält jede/r TeilnehmerIn im Scheckkarten-Format (mit Foto und persönlichen Daten):
einen Ausweis über die erlangten Bühnen-Fachkenntnisse oder beim zusätzlichen, erfolgreichen Abschluss des Führungsseminars einen Ausweis als Bühnen- und/oder Beleuchtungsmeister
Zur Ausbildung werden nur Personen als Kursteilnehmer/innen zugelassen, die über eine ausreichende Berufserfahrung in Theater- Event- bzw. Veranstaltungsbetrieben verfügen.
Als ausreichende Berufserfahrung gilt:
- Eine mindestens zweijährige einschlägige Tätigkeit bei Personen, die ein Universitätsstudium oder Fachhochschulstudium der Studienrichtungen Elektrotechnik, Mechatronik, Maschinenbau, Bauingenieurwesen oder eine mit diesen vergleichbare Studienrichtung erfolgreich abgeschlossen haben oder die Reife- und Diplomprüfung an einer höheren technischen Lehranstalt der Ausbildungsbereiche Bautechnik, Elektrotechnik, Maschinenbau, Maschineningenieurwesen, Elektronik, Mechatronik, Holztechnik-AS Möbelbau und Innenraumgestaltung oder mit diesen vergleichbare Ausbildungsbereiche abgelegt haben, oder die Abschlussprüfung an einer Werkmeisterschule der Ausbildungsbereiche Maschinenbau, Elektrotechnik, industrielle Elektronik oder Holzbau abgelegt haben;
- Eine mindestens dreijährige einschlägige Tätigkeit bei Personen, die eine Berufsausbildung in den Lehrberufen Elektrobetriebstechnik, Elektronik, Mechatronik, Elektromaschinentechnik, Elektroenergietechnik, Elektroinstallationstechnik, Maschinenfertigungstechnik, Schlosserei, Maschinenbautechnik, Zimmerei, Tischlerei oder eines vergleichbaren Lehrberufes erfolgreich abgeschlossen haben;
- Eine mindestens fünfjährige einschlägige Tätigkeit bei allen übrigen Personen.
Regelungen zur Anwesenheitspflicht
Bei den Lehrveranstaltungen ist eine 75% Anwesenheit erforderlich. Die Prüfungen sind in vollem Umfang zu absolvieren. Es wird eine tägliche Anwesenheitsliste geführt.
Prüfung: 29.-30.03.2021